Snoweater Services GmbH

Die Winterdienst-Pflichten von Eigentümern und Mietern

Hier ein Auszug der Winterdienstsatzung der Stadt Essen. Die gesamte Winterdienstsatzung und

weitere Informationen der Stadt Essen finden sie hier.

Die Winterdienstsatzung regelt neben den Pflichten der Stadt auch die Pflichten der Grundstückseigentümer. Wenn eine Straße

nicht im Winterdienstverzeichnis aufgeführt ist, sind die Grundstückseigentümer verpflichtet, notwendige Überwege (zum

Beispiel an den Straßenkreuzungen) für Fußgänger zu räumen und zu streuen…….. Achten Sie als Grundstückseigentümer auch

in Ihrem eigenen Interesse darauf, dass der Winterdienst vor Ihrem Grundstück geregelt ist, damit niemand zu Schaden kommt

und Sie nicht haftbar gemacht werden können.

Gehwege

Gehwege müssen grundsätzlich geräumt und gestreut werden. Räumen und streuen Sie die Gehwege vor dem Grundstück auf

einer Breite von mindestens 1,20 m. Sollte der Gehweg schmaler sein, räumen Sie ihn ganz. Ist kein Gehweg vorhanden, so

müssen 80 cm am Fahrbahnrand als Fußweg freigeräumt werden. In Fußgängerstraßen ist auf beiden Seiten ein Streifen von

1,20 m Breite zu räumen und zu streuen. Vor Ihrem Grundstück ist eine Bushaltestelle? Auch hier achten Sie bitte darauf, dass

Fahrgäste die Haltestelle sicher über den Gehweg erreichen können.

Wann müssen Sie räumen? In der Zeit von 7 bis 20 Uhr muss der Schnee unverzüglich nach Ende des Schneefalls geräumt bzw. die Glätte nach Entstehen beseitigt werden. Fällt nach 20 Uhr noch Schnee, so muss dieser werktags bis 7 Uhr des folgenden Tages, sonn- und feiertags bis 8 Uhr geräumt werden…..

Quelle: Internetseite der Stadt Essen (https://www.essen.de/leben/essen_bleib_t__sauber/winter_und_schnee/winterdienstpflichten_eigentuemer__mieter.de.html)

Sie sehen, der Winter bringt nicht nur die weiße Pracht und entspannte Spaziergänge im Schnee mit

sich, sondern auch Arbeit und Pflichten. Wir nehmen ihnen gerne die Arbeit ab, dann können Sie den

schönen Teil des Winters genießen.

Fordern Sie rechtzeitig, bevor keine Kapazitäten mehr zur Verfügung stehen, unverbindlich ihr Angebot Winterdienst an. Hier geht´s zum Kontaktformular. Wir freuen uns auf ihre Anfrage.
Snoweater Winterdienst im Urlaub
denk daran,der nächste Winter kommt bestimmt!
© copyright 2019 Snoweater Services GmbH

Die Winterdienst-Pflichten von

Eigentümern und Mietern

Hier ein Auszug der Winterdienstsatzung der

Stadt Essen. Die gesamte Winterdienstsatzung

und weitere Informationen der Stadt Essen

finden sie hier.

© 2019 Snoweater Services GmbH

Snoweater Services GmbH

Die Winterdienstsatzung regelt neben den Pflichten der Stadt

auch die Pflichten der Grundstückseigentümer. Wenn eine

Straße nicht im Winterdienstverzeichnis aufgeführt ist, sind die

Grundstückseigentümer verpflichtet, notwendige Überwege

(zum Beispiel an den Straßenkreuzungen) für Fußgänger zu

räumen und zu streuen…….. Achten Sie als

Grundstückseigentümer auch in Ihrem eigenen Interesse

darauf, dass der Winterdienst vor Ihrem Grundstück geregelt

ist, damit niemand zu Schaden kommt und Sie nicht haftbar

gemacht werden können.

Gehwege

Gehwege müssen grundsätzlich geräumt und gestreut werden.

Räumen und streuen Sie die Gehwege vor dem Grundstück auf

einer Breite von mindestens 1,20 m. Sollte der Gehweg

schmaler sein, räumen Sie ihn ganz. Ist kein Gehweg

vorhanden, so müssen 80 cm am Fahrbahnrand als Fußweg

freigeräumt werden. In Fußgängerstraßen ist auf beiden Seiten

ein Streifen von 1,20 m Breite zu räumen und zu streuen. Vor

Ihrem Grundstück ist eine Bushaltestelle? Auch hier achten Sie

bitte darauf, dass Fahrgäste die Haltestelle sicher über den

Gehweg erreichen können.

Wann müssen Sie räumen? In der Zeit von 7 bis 20 Uhr muss der Schnee unverzüglich nach Ende des Schneefalls geräumt bzw. die Glätte nach Entstehen beseitigt werden. Fällt nach 20 Uhr noch Schnee, so muss dieser werktags bis 7 Uhr des folgenden Tages, sonn- und feiertags bis 8 Uhr geräumt werden…..

Quelle: Internetseite der Stadt Essen

(https://www.essen.de/leben/essen_bleib_t__sauber/winter_und_schnee/winterdienstpflichte

n_eigentuemer__mieter.de.html)

Sie sehen, der Winter bringt nicht nur die weiße

Pracht und entspannte Spaziergänge im Schnee

mit sich, sondern auch Arbeit und Pflichten. Wir

nehmen ihnen gerne die Arbeit ab, dann können

Sie den schönen Teil des Winters genießen.

Fordern Sie rechtzeitig, bevor keine Kapazitäten mehr zur Verfügung stehen, unverbindlich ihr Angebot Winterdienst an. Hier geht´s zum Kontaktformular. Wir freuen uns auf ihre Anfrage.
Snoweater Winterdienst im Urlaub
denk daran,der nächste Winter kommt bestimmt!